Glocken gegen Nazis – Teil 2
Der katholische Pfarrer muss nun doch nicht dafür zahlen, dass er während eines Nazi-Aufzuges die Glocken läuten lies.
Das vermeldet redok. Und liefert auch die Begründung:
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) teilte heute mit, das Verfahren werde ohne Geldauflage eingestellt. Zwar habe der Priester gegen das Versammlungsrecht verstoßen – Glockenläuten sei jedoch ein Symbol für Friedlichkeit und religiöse Überzeugung und stehe damit unter dem besonderen Schutz der Religionsfreiheit.
Es ist zwar gut, dass Ulrich Boom, der katholische Pfarrer, nicht zahlen muss, die Begründung ist aber schon etwas gewöhnungsbedürftig. Aber ich hätte den Nazis auch nicht erlaubt, sich sehen zu lassen …
„Glockenläuten sei jedoch ein Symbol für Friedlichkeit und religiöse Überzeugung und stehe damit unter dem besonderen Schutz der Religionsfreiheit“ … naja, Glockenläuten artikuliert wohl eher den Standpunkt der kath. Kirche. Glockenläuten während einer Demonstration für die Rechte homosexueller würde wohl etwas anders interpretiert werden.
Da Deutschland formal kein laizistischer Staat ist (und BAYERN nun wirklich nicht), kann sich die Kirche hierzulande etwas mehr herausnehmen. Natürlich freut man sich, wenn jemand sein Missfallen über eine NPD Demonstration zum Ausdruck bringt, aber leider ist die NPD zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine legale Partei die in MV von über 7% der Wähler gewählt wurde.
Sollen wir uns wirklich darüber freuen, dass die „Kirche“ dem „Staat“ zeigt, „unter welchen Prämissen das Grundgesetz geschaffen wurde“ und wie dieses zu interpretieren ist?
Gegen Rechtsradikalismus muss mit juristischen Mitteln vorgegangen werden, ein Eingreifen der Kirche in politische Prozesse (Versammlungsrecht) halte ich nicht für den richtigen Weg, so sympathisch er hier auch seien mag und so friedlich Bayrische Justizministerinnen auch Glockenläuten finden mögen.
Du bringst einen interessanten Gedanken ein …
Bei einem Iman wäre die Diskussion sicherlich auch interessant 😉
Ach ja: Vielleicht etwas spitzfindig, aber ich würde die NPD nicht als ‚legal‘ bezeichnen, nur weil sie bislang nicht verboten ist.