Mörder ohne Namen

Verurteilte Verbrecher haben es sicherlich schwer, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben. War der Prozess und die Tat populär in den Medien, wird sich mancher vielleicht daran erinnern.
Sicherlich ist die Öffentlichkeit eines solchen Strafprozesses und die Berichterstattung darüber auch ein Teil der Bestrafung: „Hey Leute, seht her — dieser Typ hat etwas Schlechtes getan und wird dafür nun bestraft!“

So weit, so gut. Doch was ist nun, wenn der Verurteilte seine Strafe bekommen und abgebüßt hat? Er hat danach auch wieder ein Recht auf ein (soziales) Leben. Ob sich nun jemand noch daran direkt erinnert, lassen wir mal außen vor. Das ist nicht kontrollierbar. Eine Recherche in alten Zeitungsarchiven ist zwar weiterhin möglich, aber der Otto-Normalbürger wird sie wohl kaum durchführen.
Anders allerdings eine Suche im Internet. Mit wenigen (Maus- und Tastatur-) Klicks offenbaren Inernetsuchmaschinen Jahre alte Artikel und mit dem Fortschreiten des Internets werden sicherlich auch Beiträge aus früheren Jahrzehnten simpel recherchierbar sein. Und das Suchen nach Personen in Suchmaschinen ist ja nun auch ein beliebtes Hobby.

Für den entlassenen Straftäter wird dies wohl zu einem großen Hemmnis einer möglichen Resozialisierung. Sicherlich wird ein möglicher Arbeitgeber sich für die Lücke im Lebenslauf interessieren und von der Strafe erfahren. Aber muss das auch der Vermieter wissen? Und jeder Arbeitskollege und jede mehr oder weniger flüchtige Kneipenbekanntschaft? Sicherlich wird das Thema irgendwann vielleicht auf den Tisch kommen, aber bis dahin hat der Verurteilte schon meist etwas Zeit seine Läuterung glaubhaft darzustellen.

Nun ist auf der anderen Seite dem Internet mit seinen Newsarchiven, den Online-Zeitungen, Blogs und so auch schlecht das Recht abzusprechen, wie einem gewohnten Printmedium über Dinge des Tagesgeschehens zu berichten. Und solcherart Beiträgen aufzuerlegen, dass sie nach einer bestimmten Zeit nicht mehr verfügbar sind, dürfte dem Willen der Betreiber und auch dem gegenwärtigen Recht durchaus widersprechen.

Diese Zwickmühle wollen nun eine Anwaltskanzlei und die Pressekammer der Hamburger Landgerichts auflösen. Die Anwaltskanzlei verschickt Abmahnungen an diejenigen, die den Namen ihres Klienten, einem verurteilten Mörder, weiterhin veröffentlichen. Und bekommt aufgrund des Persönlichkeitsrechtes des Verurteilten und des Rechts auf seine informationelle Selbstbestimmung aus Hamburg Rückendeckung.

Oben verlinkter Telepolis-Artikel weist einen zweiten Weg aus dieser Zwickmühle auf: Die Namensänderung des Verurteilten. Relativ simpel und wahrscheinlich wohl durchaus effektiv. Aber ob so eine dauerhafte Lösung aussehen kann?