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Kindeswohlgefährdungen in Deutschland in 2012

Braucht noch jemand das ein oder andere Argument, dass der soziale Sektor ausgebaut werden muss? Das Jugendhilfeportal zeigt gerade einige Zahlen zur Kindeswohlgefährdung in Deutschland:

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 (16 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 21 000 Verfahren (20 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In 68 000 Fällen (64 %) kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Jedoch wurde in jedem zweiten dieser Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.

Und nur um es noch einmal deutlich zu sagen: Das sind die Zahlen eines Jahres (nämlich 2012).

Erkenntnisse spätabends?!

Liebend gern würde ich etwas schreiben. Schließlich will ich Massen an Visits und Pageviews erzeugen. Ich hab ja auch Werbung auf der Seite. Also müssen Leute kommen, lesen und dann Fragen stellen, also für die Werbung – und nicht hier, sondern bei iQ.

Und dass ich bei Google auf Platz 1 bin, wenn man nach Marc hässlich sucht, ist natürlich auch nicht gerade motivierend. Und während des Chattens habe ich auch keine kerativen und tauglichen Ideen.

Tja, schade eigentlich. Hilft es, diesen Beitrag interessanter zu machen, wenn ich auf zwei Programme verweise, mit denen man besser einen Hilfeplan erstellen können soll? Natürlich Freeware: Hilfeplan 3 und die Weiterentwicklung Sokrata, die als Beta kommt. Wahrscheinlich nicht, da dies doch etwas speziellere Software ist.

Ich könnte eigentlich noch die Meldung des Tagesspiegels verwursten, dass im Jahr 2006 über einhundert Medien (CDs, Bücher u.ä.) auf dem Index landeten. Allesamt wegen rassistischen, volksverhetzenden Inhalten.

Kinderknast macht weiter…

Die Liste der Fehler, die Schnieber-Jastram für das offiziell als Jugendhilfeeinrichtung geführte Haus einräumte, ist lang: So soll die Post der Insassen nicht länger von Mitarbeitern gelesen werden. Psychopharmaka werden nur noch nach ärztlicher Konsultation verabreicht. HIV-Tests würden zukünftig an Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten gebunden. Außerdem will die Senatorin auf den Einsatz von U-Bahn-Wachpersonal für pädagogische Aufgaben verzichten. Kinder und Jugendliche sollen darüber hinaus nur noch nach rechtskräftiger Entscheidung eines Familiengerichts im »Kinderknast« landen.

so schreibt die junge Welt in der heutigen Ausgabe. Ein Gutachter soll die Jugendhilfeeinrichtung überprüfen und dort sollen keine weiteren Rechtsbrüche stattfinden. Sehr löblich, eine staatliche Einrichtung soll sich also an geltende Gesetze halten… Vielleicht wird in einigen Jahren auch noch gefordert, dass die Einrichtung pädagogisch sinnige Arbeit leisten soll…

Qualitätsunterschiede

Zwar ist sicherlich allen bekannt, dass es gute und schlechte Artikel gibt. Und bislang war ich mit den Berichten von Spiegel online eigentlich gut zufrieden. Der Bericht des Spiegel vom 17.10.2005 über das „Jugendheim in der Feuerbergstraße (Hamburg)“ ist allerdings unter aller Sau. Er ist wenig informativ, setzt detailliertes Vorwissen voraus und enthält sich einer Wertung, die dringend notwendig wäre…
Das positive Gegenteil ist ein Artikel der jungen Welt vom 13.10.2005, der die Vorkommnisse ausführlich beschreibt, bewertet und die Hintergründe beleuchtet. Aus dem Artikel der jungen Welt:

Aus Akten geht hervor, daß Gespräche der Insassen mit ihren Rechtsanwälten sowie die ein- und ausgehende Post kontrolliert wurden. Das sind Rechtsverstöße, die selbst in Gefängnissen nicht stattfinden dürfen.

Immer bedrohlicher stieg so das Gewaltpotential in der Einrichtung, was sich in zahlreichen Schlägereien, aber auch Selbstverstümmelungen und Suizidversuchen der Kinder ausdrückte. In ihrer Hilflosigkeit gingen pädagogische Mitarbeiter dazu über, diese mit Psychopharmaka ruhigzustellen, ohne Ärzte oder Eltern zu konsultieren. Überdosierungen waren die Folge.
Aufgrund der katastrophalen Zustände verweigerten Familienrichter zunehmend Einweisungsanträge in das Jugendheim.
[…] die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt aufgenommen.