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Der Telepolis-Artikel „Wie verlässlich sind digitale Beweise?“ macht auf ein interessantes Problem im Rahmen der Online-Durchsuchung aufmerksam.

Mit einem „Bundestrojaner“ lassen sich nicht nur Daten ausspähen, sondern potentiell auch verändern. […]
Weil online „durchsuchte“ Rechner – anders als beschlagnahmte – sowohl dem Zugriff der Überwachten als auch dem der Polizei oder des Verfassungsschutzes ausgesetzt sind, können die Behörden Vorwürfen der willentlichen oder versehentlichen Erzeugung von Beweisen nur schwer entgegentreten. Damit ist fraglich, inwiefern ein solcherart „durchsuchter“ Rechner noch als Beweismittel in rechtsstaatlichen Verfahren tauglich sein kann.