Lesetipp: Tempelberg: Norbert Hofers „Terrorakt“, den es nie gab
In der „Causa Tempelberg“ hat Norbert Hofer nun auch in der zweiten Instanz gegen den ORF verloren. Seine Beschwerde sei unbegründet, der ORF habe nicht gegen das Objektivitätsgebot verstoßen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Hofers Beschwerde wird in allen Punkten zurückgewiesen.
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